Teilnahmegebühr für die "Qualifizierung zum EU-Fundraiser"

Die Weiterbildungskosten können für Arbeitsuchende und fest Angestellte durch einen Bildungsgutschein übernommen werden

Die „Qualifizierung zum EU-Fundraiser“ kostet im Gesamtpaket 5.450 Euro. Es handelt sich um einen Nettopreis, da die Weiterbildung vom Berliner Senat von der Mehrwertsteuer befreit worden ist.

Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer und Arbeitsuchende: Der Bildungsgutschein

Bildungsgutscheine können für zertifizierte Weiterbildungsmaßnahmen ausgestellt werden, um Sie beispielsweise beruflich neu einzugliedern oder eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Generell muss in einem Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit oder dem JobCenter ein Qualifizierungsbedarf anerkannt worden sein.

Bei einer Förderung durch einen Bildungsgutschein werden die Weiterbildungskosten komplett übernommen. Teils wird zusätzlich ein Zuschuss für Fahrtkosten oder eine auswärtige Unterbringung gewährt.

Wer hat Anspruch auf einen Bildungsgutschein?

Arbeitssuchende/Bezieher von ALG I und II

  • erhalten einen Bildungsgutschein, wenn die Teilnahme an der Weiterbildung notwendig ist, um den Arbeitssuchenden wieder beruflich einzugliedern.

Beschäftigte Arbeitnehmer (WeGebAU-Programm)

  • die sich in einem festen Arbeitsverhältnis befinden.

Wo erhalte ich einen Bildungsgutschein?

  • Arbeitnehmer wenden sich über ihren jeweiligen Vorgesetzten an den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und fragen nach dem WeGebAU-Programm
  • Als Arbeitsuchender sind Ihre Ansprechpartner die Arbeitsagenturen bzw. JobCenter

Die Arbeitsagentur oder das JobCenter treffen anhand eines persönlichen Beratungsgesprächs die Entscheidung über Ausstellung des Bildungsgutscheins. Erfahrungsgemäß sollte ein Termin rechtzeitig vor Start der Weiterbildung angefragt werden. Ein rechtlicher Anspruch auf einen Bildungsgutschein besteht allerdings nicht. Gehen Sie deshalb gut vorbereitet zu dem Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter.

Finanzierungsmöglichkeiten für Selbstzahler

Sie haben als Selbstzahler die Möglichkeit, die Teilnahmegebühr in monatlichen Raten zu überweisen. Als Mitglied des Deutschen Spendenrats e.V. erhalten Sie bei der Anmeldung zur „Qualifizierung zum EU-Fundraiser“ 5 % Rabatt auf den Nettopreis.

Steuerliche Vergünstigungen für berufliche Weiterbildungen

Die Aufwendungen für eine berufliche Weiterbildung können bei der Steuererklärung als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben bei der Steuer zum Ansatz gebracht werden. Arbeitnehmer können z.B. bis zu einem Betrag von 920 Euro pro Jahr die Werbungskostenpauschale geltend machen. Kosten, die darüber hinausgehen, sind teils voll absetzbar, wenn es sich um eine berufliche Weiterbildung handelt. Zu den Weiterbildungskosten zählen u.a. Kursgebühren, Fahrten zur Weiterbildung oder Übernachtungskosten.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Hinweis nicht um eine Steuerberatung handelt. Um sicherzustellen, dass Sie die Weiterbildungsausgaben von der Steuer absetzen können, ziehen Sie bitte einen steuerlichen Berater hinzu.

Haben Sie Fragen zur Weiterbildung, zu Inhalten oder Finanzierungsmöglichkeiten? Kontaktieren Sie uns! Ihre direkte Ansprechpartnerin ist Renata Kavelj: +49 (0)30 3180 1330 oder Renata.Kavelj@emcra.eu

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